- 9. Februar 2023
- Klub der Exekutive NÖ
- News
Teilzeit ≠ Schwerarbeit
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Aufgrund vermehrter Anfragen möchte Ich Euch nochmals unsere Aussendung über die
Schwerarbeit bei Teilzeit übermitteln.
Zur Erklärung:
Damit ein Monat als „Schwerarbeitsmonat“ zählt, muss bei der pauschalierten Gefahrenzulage
in der Spalte „Anzahl“ mindestens der Wert 9,13 stehen.
Diesen Wert findet ihr am Lohnzettel in der Zeile
4705 Gefahrenzul. § 68/1 02/2023 9,13
Die Anzahl der Schwerarbeitsmonate ist für euch wichtig, damit ihr mit der Nacht- und Schwerarbeiterregelung
frühestens mit 60 Jahren (inkl. mindestens 504 beitragsgedeckten Versicherungsmonaten) in Pension gehen könnt.
Karenzzeiten, Sabbaticals, Suspendierungen, Dienstfreistellungen, etc… zählen nicht als Schwerarbeitsmonate.
Die geforderte Stundenverrichtung könnt ihr aus der angeschlossenen Aussendung entnehmen.
Die Materie hat natürlich seine Feinheiten – gerne stehen wir euch da mit Rat und Tat zur Seite.