Aktuelle Regelung der Vordienstzeiten
Im Rahmen der Neuregelung der Vordienstzeiten vor dem 18. Lebensjahr gibt es aufgrund
der Komplexität der Materie sehr viele Anfragen, welche an mich herangetragen worden sind.
In der Anlage habe ich auf lediglich 1 Seite versucht, euch die Thematik mit MEINEN Worten
zu erklären.
Folgende Fragen sollten nun zu beantworten sein:
- Was fällt unter die „sonstigen Zeiten“?
- Muss ich als eventuell Betroffener etwas AKTIV machen?
- Ich gehe nun in Pension, gilt die Neuberechnung für mich auch?
- Mir wurden mehr als 3 Jahre „sonstige Zeiten“ anerkannt, falle ich auch darunter?
- Wer fällt unter die flapsige Bezeichnung „ Wer mit wenig oder keiner Anrechnung vor dem 18. Lebensjahr aufgenommen wurde?“
Viele Anfragen gab es auch, ob man im Falle einer Anrechnung der Vordienstzeiten FRÜHER in Pension gehen kann?
Dazu: NEIN, die Anrechnung hat nichts mit den beitragsgedeckten Versicherungsmonaten für die Pension zu tun, sondern
NUR mit der Einteilung in die jeweiligen Gehaltsstufen. = ANDERES BAUSTELLE !!!! 😊